Allgemeine Geschäftsbedingungen von Quadparadies Schonath für die Teilnahme an einer geführten Quadtour

 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Grundlage dieses Vertrages für die geführten Touren sind ausschließlich die umseitig aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Die Anerkennung und Kenntnisnahme der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zur Teilnahme an den geführten Quadtouren Vorraussetzung. Die geführte Quadtour erfolgt mit den bereitgestellten Fahrzeugen von Quadparadies Schonath. Vor der Teilnahme an der Tour wird dem Teilnehmer ein Haftungsausschluss aufgehändigt. Der Teilnehmer und der Beifahrer sind verpflichtet, diesen vor Tourenbeginn durchzulesen. Die im Vertrag noch fehlenden Angaben sind ordnungsgemäß auszufüllen. Der Teilnehmer bestätigt den Haftungsausschluss mit seiner Unterschrift. Die aktuellen AGB´s sind auf der Homepage von Quadparadies Schonath ersichtlich und liegen in den Geschäftsräumen aus. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

2. Tourpreis und Bezahlung

Der Preis für die Teilnahme an der geführten Quadtour richtet sich nach der aktuellen Preisliste oder einem individuellen Angebot von Quadparadies Schonath. Vor Beginn der Quadtour ist der Gesamtbetrag an Quadparadies Schonath zu zahlen. Sonst besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Tour.

3. Buchung

Die geführte Quadtour kann telefonsich oder per E-Mail bei Quadparadies Schonath gebucht werden. Der Kunde erhält danach eine Buchungsbestätigung.

4. Gutscheine

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit einen Gutschein für die geführte Quadtour einzulösen, der zuvor bei Quadparadies Schonath erworben wurde. Der Gutschein ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Der Originalgutschein muss vorgelegt werden und wird vom Veranstalter einbehalten. Kann der Kunde den Gutschein nicht vorlegen, muss er den Preis für die Quadtour bar oder mit EC-Karte bezahlen.

5. Pflichten und Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer ein mangelfreies und verkehrssicheres Fahrzeug für die Quadtour zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer erhält vor Beginn der Tour eine ausführliche Einweisung in die Funktion und Bedienung des Fahrzeuges. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich vor Fahrtbeginn mit dem Fahrzeug vertraut zu machen und auf dem Gelände zu üben. Die Teilnehmer werden vom Veranstalter auf die Quads zugewiesen. Die Teilnahme an der geführten Quadtour erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt seine Haftung und die des Gruppenführers bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen aus. Er haftet bei Schäden, die eine Verletzug des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betreffen. Für Sachschäden, Verschmutzungen oder Beschädigungen von Kleidung und Equipment, selbst verursachten Unfällen oder Verletzungen, vorzeitigem Abbruch der geführten Quadtour aus wichtigem Grund haftet der Veranstalter nicht.

6. Pflichten und Haftung des Teilnehmers

Der Teilehmer ist verpflichtet, sich an die im Haftungsausschluss aufgeführten Teilnahmebedingungen zu halten. Vorraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger Führerschein der Klasse 3 oder B und ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Führerschein und der Personalausweis müssen vor Tourenbeginn beim Veranstalter vorgelegt werden. Der Veranstalter fertigt eine Kopie vom Führerschein und Personalausweis an, der Führerschein ist während der gesamten Quadtour mitzuführen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an einer theoretischen Einweisung bei der die Funktion und Bedienung eines Quads erklärt wird teilzunehmen. Er muss nach der Einweisung an einem Übungsparcour teilnehmen. Der Tourenguide ist berechtigt, den Teilnehmer bei grob fahrlässiger oder unsicherer umd verkehrsgefährdender Fahrweise von der aktiven Teilnahme an der Tour auszuschließen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Tourenguides Folge zu leisten. Er ist sich über die Gefahren, die eine Quadtour mit sich bringt bewusst und nimmt auf eigene Gefahr teil. Der Kunde wird das ihm zugewiesene Quad während der gesamten Tour sorgsam behandeln. Der Teilnehmer muss sich an die StVo halten. Bei einem Verstoß gegen die StVo und damit verbundenen Kosten, haftet der Teilnehmer. Der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist dem Teilnehmer und dem Beifahrer während der gesamten Tour strengstens untersagt. Der Teilnehmer haftet für die Richtigkeit seiner Angaben und persönlichen Daten gegenüber dem Veranstalter mit seiner Unterschrift.

7. Versicherung

Die Fahrzeuge sind alle haftpflichtversichert. Der Fahrer hafte für Schäden am Fahrzeug, die er fahrlässig oder grob fahrlässig durch Fahr- oder Bedienfehler herbeigeführt hat in voller Höhe.

8. Absage

Der Veranstalter ist berechtigt bei sehr schlechten Wetterverhältnissen und bei anderen schwerwiegenden Gründen, die durch den Veranstalter nicht tragbar sind, die Quadtour abzusagen. Der Veranstalter kümmert sich in diesem Fall um einen schnellstmöglichen Ersatztermin.

9. Rücktritt, Verspätung und Stornogebühren

Der Kunde hat die Möglichkeit bis 7 Tage vor dem Antritt der Quadtour kostenlos zu stornieren. Bei Rücktritt der Quadtour unter 7 Tagen vor Beginn fällt eine Gebühr von 15€ pro Person an. Der Teilnehmer hat keinen Ersatzanspruch, wenn er zu spät am Tourort erscheint und die Veranstaltung bereits begonnen hat.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, sollen die anderen Vertragbedingungen ihre Gültigkeit behalten.